Hilfe im Trauerfall
Was Sie im Trauerfall beachten müssen
Hilfe von Ihrem Bestatter
Ein Trauerfall trifft uns oft unerwartet und stellt in jedem Fall eine große seelische Belastung für Angehörige und Hinterbliebene dar. Dennoch gibt es einige Dinge, die Sie im Trauerfall unbedingt beachten sollten.
Hilfe und Unterstützung erhalten Sie selbstverständlich bei uns – Ihrem Bestattungsunternehmen Schulz-Meyer aus Gifhorn.
Was ist zu tun, wenn ein Trauerfall eintritt?
Benachrichtigen Sie umgehend einen Arzt (Hausarzt oder Notarzt), der die Todesbescheinigung ausstellt. Anschließend sollten Sie sich mit unserem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen, um alle weiteren notwendigen Schritte persönlich zu besprechen.
Rufen Sie uns an! 24 Stunden erreichbar!
Im Trauerfall sind wir für Sie Tag und Nacht unter der Telefonnummer:
05371 7507403 erreichbar und bieten Ihnen vertrauensvolle Hilfe.
Halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Wenn verwitwet: Sterbeurkunde des Ehepartners
- Wenn geschieden: Scheidungsurkunde und Stammbuch
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Sterbegeldversicherung bzw. Lebensversicherungspolicen
- Falls Grabstelle vorhanden: Grabnachweis
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Beschaffung verloren gegangener Dokumente behilflich. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Bestattungsvorsorge »
Legen Sie alles in unsere vertrauensvollen Hände
Wir beraten Sie gerne – ohne zusätzliche Kosten bei uns oder bei Ihnen zu Hause. Wir erledigen für Sie alle Aufgaben und organisieren die Durchführung der Trauerfeier und der Bestattung. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie verständnisvoll und einfühlsam vom ersten Gespräch bis zur Bestattung. Auf Wunsch auch weiterhin nach der Beisetzung im Rahmen einer Trauerbegleitung.
Wir erledigen gerne alle Formalitäten:
- Beantragung des Rentenvorschusses sowie aller Renten
- Beantragung des Erbscheins
- Antrag auf Testamentseröffnung
Wir kümmern uns gerne um ...
- die Überführungen ins In- und Ausland
- die Organisation der Trauerfeier und Bestattung
- die Beratung und Erstellung von Trauerbriefen sowie Traueranzeigen (Schnellservice)
- die Trauerfloristik
- die Haushaltsauflösung sowie die Betreuung verwaister Haustiere
- Trauerbegleitung nach der Bestattung
- ...
„Der Tod ordnet die Welt neu, scheinbar hat sich nichts verändert, und doch ist die Welt für uns ganz anders geworden."
Antoine de Saint Exupéry
Wichtige Informationen und Gesetze
- Kostentragungspflicht in Niedersachsen bei einer Bestattung
bestattungen.de » - Checkliste im Todesfall zum Download
Checkliste.pdf » - Niedersächsisches Bestattungsgesetz
bestattungen.de »
- Deutsches Forum für Erbrecht
vererben – erben
erbrechtsforum.de » - Wer zahlt die Beerdigung, wenn Sie das Erbe ausschlagen?
anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten »
familienrecht.net/erbe-ausschlagen »