Kristallbestattung
Asche verschmolzen mit Glas
Viele Menschen haben das Bedürfnis nach dem Tod eines geliebten Menschen, eine Erinnerung bei sich zu tragen. Die Asche ist oft das letzte Physische was bleibt.
Ein Kristall wird zu einem einzigartigen Erinnerungsobjekt für den Hinterbliebenen: Eine symbolische Menge Asche des Verstorbenen in Verbindung mit Glas ergibt einen einzigartigen Erinnerungskristall (Die Form kann somit nur annähernd fixiert werden).
Die gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich und in Deutschland bisher leider noch nicht eindeutig geregelt. Deshalb bietet Ihnen Schulz-Meyer Bestattungen aus Gifhorn die Kristallbestattung in Kooperation mit Asche-Glaskörper in und aus Österreich an.
Asche-Glaskörper
In Wien, dem Firmensitz und der Produktionsstätte von Asche-Glaskörper hat der Gesetzgeber diese Bestattungsform ausdrücklich in § 30 Abs.6 WLGB geregelt:
"Die Entnahme einer kleinen symbolischen Menge an Leichenasche aus der Urne zur Verarbeitung in Ampullen, Schmuckstücken und Ähnlichem ist zulässig"
Mehr Informationen: www.asche-glas-koerper.com