Kristallbestattung

Kristallbestattung

Asche verschmolzen mit Glas

Die gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern sind unterschiedlich und in Deutschland bisher leider noch nicht eindeutig geregelt. Deshalb bietet Ihnen Schulz-Meyer Bestattungen aus Gifhorn die Kristallbestattung in Kooperation mit Asche-Glaskörper in und aus Österreich an.

Asche-Glaskörper

In Wien, dem Firmensitz und der Produktionsstätte von Asche-Glaskörper hat der Gesetzgeber diese Bestattungsform ausdrücklich in § 30 Abs.6 WLGB geregelt:
"Die Entnahme einer kleinen symbolischen Menge an Leichenasche aus der Urne zur Verarbeitung in Ampullen, Schmuckstücken und Ähnlichem ist zulässig"

Mehr Informationen: www.asche-glas-koerper.com