Feuerbestattung
Eine Trauerfeier mit Sarg oder Urne ist möglich
Voraussetzung
Die Festlegung zur Feuerbestattung muss dem letzten Willen des Verstorbenen entsprechen und durch die nächsten Angehörigen schriftlich bestätigt werden. Die Nutzungsdauer einer Urnengrabstelle richtet sich nach der jeweiligen Friedhofsordnung.
Urnenwahlgrab
Die Stelle für ein Urnenwahlgrab kann von den Angehörigen auf dem jeweiligen Friedhof ausgewählt werden. Es gelten die jeweiligen Friedhofssatzungen.
Urnenreihengrab
Ein Urnenreihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Nur jeweils eine Urne kann hier beigesetzt werden.
Anonyme Urnengrabstätte
Die Urne wird von der Friedhofsverwaltung anonym beigesetzt. Die Grabstelle ist nicht gekennzeichnet und der Ort der Beisetzung wird den Angehörigen nicht mitgeteilt. Nicht jeder Friedhof bietet diese Möglichkeit. Wir informieren Sie, auf welchen Friedhöfen in Gifhorn und Umgebung eine anonyme Urnenbeisetzung möglich ist.
Waldbestattung – Ruhe unter Bäumen
Es gibt die Möglichkeit, die Asche eines Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes einzubringen. Schulz-Meyer Bestattungen aus Gifhorn kann als Partner von Ruhewald Gifhorn diese Bestattung für Sie organisieren, s. auch Waldbestattungen.
Feuerbestattungen
Neben der Möglichkeit, die Asche Ihres Angehörigen in einer Urne anonym oder versehen mit einem Grabstein zu beerdigen, gibt es noch besondere Möglichkeiten der Aufbewahrung, z. B. verarbeitet zu einem Diamanten oder Kristall. Auch die Verteilung der Asche auf hoher See, s. Seebestattung, ist für einige Menschen eine Option.