Bestattungsvorsorge
Bestimmen Sie selbst Ihren letzten Weg
Sich mit dem Tod und der Frage nach dem "Danach" auseinanderzusetzen, kostet oftmals Überwindung. Für viele scheint der eigene Tod noch so weit entfernt zu sein, sodass man sich und seine Angehörigen zu Lebzeiten nicht unnötig damit belasten möchte.
Doch was passiert, wenn man einen Unfall hat und sich nicht mehr zu seiner Zukunft äußern kann? Wenn Sie konkrete Vorstellungen für Ihre Beisetzung haben, sie aber nicht ausgeführt werden können, weil Sie diese nicht rechtzeitig geklärt haben? Eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten sorgt dafür, dass alle offenen Fragen rechtzeitig geregelt sind.
In eine sichere Zukunft starten, unbesorgt mit den Enkeln spielen, reisen und das Leben genießen, ohne ständig zu denken: "Was soll mit mir geschehen?". Und auch Ihren Angehörigen wird durch unsere Bestattungsvorsorge in Gifhorn eine gewaltige Last von den Schultern genommen.
Seitdem im Jahr 2004 das gesetzliche Sterbegeld ersatzlos gestrichen wurde, ist eine private Vorsorge für die eigene Bestattung umso wichtiger. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keine Absicherung getroffen haben, tragen die Angehörigen sämtliche Kosten der Beisetzung. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor!
Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
Bei unserem Bestattungsinstitut in Gifhorn können Sie einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen und somit die gesamte Beisetzung nach Ihren persönlichen Vorstellungen festlegen. Auf Wunsch können Sie die Bestattungskosten bereits heute zahlen. Bei Vorauszahlung werden die Beträge sicher hinterlegt und sind vor dem Zugriff dritter geschützt. Gerne informieren und beraten wir Sie umfangreich zum Thema Bestattungsvorsorge und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot!
Rechtzeitig an Patienten- und Betreuungsverfügungen denken!
Jeder Mensch kann jederzeit in die Lage kommen, durch Krankheit oder Unfall, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können. Medizinische Maßnahmen, Vermögensangelegenheiten oder Entscheidungen bezüglich eines Unternehmens werden dann zwangsläufig von einer anderen Person übernommen. Das ist aber nicht automatisch ein Familienangehöriger. Verhindern sie rechtzeitig, dass eine fremde Person über ihr Leben, ihr Unternehmen oder ihr Vermögen entscheidet – schließen sie rechtzeitig entsprechende Verfügungen und Vollmachten ab. Juristen empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung fertigen zu lassen.
Ralf Wahl – Versicherungsmakler und Ruhestandsplaner – von der Wahl KG ist ihr Ansprechpartner, wenn es um Gesamtvollmachten, Patienten- sowie Betreuungsverfügungen geht. Die Wahl KG ist offizieller Partner der JURADIREKT.