Diamantbestattung

Jeder Diamant so einzigartig wie der Mensch
Die Würde des Verstorbenen ist uns sehr wichtig.
Jeder Mensch ist nicht zuletzt aufgrund unterschiedlichster Lebensgewohnheiten und Umwelteinflüssen einzigartig. Diese beeinflussen messbar die chemische Zusammensetzung der Asche. Daher erstrahlt ein Erinnerungsdiamant einmal in weißer, ein anderes Mal in bläulicher Farbe.
Ihr Erinnerungsdiamant entsteht ausschließlich aus der übergebenen Kremationsasche – garantiert ohne Zusätze oder Beigaben. Die Transformation der Asche erfolgt mit größter Sorgfalt und Respekt. Sie können den Erinnerungsdiamanten in einer edlen Schatulle aufbewahren oder ihn zu einem außergewöhnlichen Schmuckstück verarbeiten lassen.

Eine besondere Ehrung für einen besonderen Menschen
Ein Erinnerungsdiamant, hergestellt von unserem Partner ALGORDANZA aus der Schweiz, wird von 0,4 bis 1,0 Karat geschliffen. Die Farbe ist weiß, kann aber, abhängig von der Menge des am Kohlenstoff gebundenen Elementes Bor, auch eine bläuliche Färbung annehmen. Dies ist nicht beeinflussbar.
Wichtig!
Für diese Bestattungsart muss eine Vorsorgeverfügung zu Lebzeiten verfasst werden, siehe auch Bestattungsvorsorge ». Ausführliche Informationen über ALGORDANZA und die Willenserklärung finden Sie hier zum Download:
Häufige Fragen
zur Diamantbestattung
Was genau ist eine Diamantbestattung?
Die Diamantbestattung ist eine besondere Form der Erinnerung. Dabei wird ein Teil der Kremationsasche des Verstorbenen in einem speziellen Verfahren zu einem synthetischen Diamanten veredelt. Dieser dient als bleibendes, physisches Symbol der Verbundenheit.
Wie läuft der Prozess ab?
Nach der Einäscherung wird die Asche entnommen. In einem Labor wird der darin enthaltene Kohlenstoff isoliert. Unter hohem Druck und hohen Temperaturen wächst daraus über mehrere Wochen ein Rohdiamant, der anschließend nach Ihren Wünschen geschliffen werden kann.
Bleibt nach der Entnahme noch Asche übrig?
Ja. Für die Herstellung eines Diamanten wird nur ein Teil der Asche benötigt. Die verbleibende Asche wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in einer Urne beigesetzt (z. B. im Rahmen einer Wald-, See- oder Friedhofsbestattung).
Woraus besteht der Erinnerungsdiamant?
Der Diamant wird aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff hergestellt. Er besitzt die gleichen chemischen und physikalischen Eigenschaften wie ein natürlich gewachsener Diamant und steht symbolisch für die Unvergänglichkeit des geliebten Menschen.
Welche Farben und Schliffe sind möglich?
Sie können zwischen verschiedenen Schliffarten (z. B. Brillant- oder Herzschliff) wählen. Die farbliche Nuance des Diamanten kann individuell variieren, da die chemische Zusammensetzung der Asche jedes Menschen einzigartig ist.
Wie lange dauert die Herstellung?
Da es sich um einen komplexen technologischen Prozess handelt, der das natürliche Wachstum eines Edelsteins nachempfindet, sollten Sie mit einem Zeitraum von etwa vier bis acht Monaten rechnen, bis der fertige Diamant übergeben werden kann.
Ist diese Form der Bestattung ökologisch nachhaltig?
Im Vergleich zu herkömmlichen Bestattungsarten gilt die Diamantbestattung als ressourcenschonender, da unter anderem der langfristige Flächenverbrauch für eine Grabstätte entfällt und die Pflegebedarfe minimiert werden können.
Erhalte ich ein Zertifikat?
Ja, jeder Erinnerungsdiamant wird mit einem Zertifikat ausgeliefert, das die Authentizität, den Schliff, das Gewicht und die Herkunft aus dem bereitgestellten Kohlenstoff bestätigt.
Ist die Diamantbestattung für Personen mit Wohnsitz in Deutschland möglich?
Ja, die Diamantbestattung ist für Hinterbliebene in Deutschland realisierbar. Aufgrund des deutschen Friedhofszwangs erfolgt die Herstellung des Diamanten über spezialisierte Partner im europäischen Ausland unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Wie sicher ist der rechtliche Prozess?
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Kooperation mit internationalen Partnern. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und umzusetzen, um einen würdevollen und gesetzeskonformen Ablauf zu gewährleisten.











