WISSENSWERTES
Bestattungsarten & rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Warum das Thema so komplex ist
In Deutschland ist das Bestattungswesen Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz.
Dies führt dazu, dass die Regeln je nach Region variieren – besonders bei modernen Wünschen wie der Beisetzung außerhalb klassischer Friedhöfe.
Geregelt werden unter anderem:
- Bestattungspflicht: Wer für die Organisation verantwortlich ist.
- Friedhofszwang: Wo Leichnam oder Asche beigesetzt werden dürfen.
- Zulässige Bestattungsarten: Erdbestattung, Feuerbestattung etc.
- Fristen: Zeiträume für Überführung und Beisetzung.
Die wichtigsten Bestattungsarten im Überblick
- Erdbestattung: Beisetzung im Sarg auf einem Friedhof.
- Feuerbestattung (Kremation): Einäscherung und anschließende Beisetzung der Urne (Friedhof, Kolumbarium oder Wald).
- Seebestattung: Beisetzung in Nord- oder Ostsee.
Hinweis: Während Seebestattungen auf fast allen Binnengewässern untersagt sind, bildet der Rhein in Rheinland-Pfalz (gemäß aktuellem Landesrecht) eine Ausnahme für spezielle Flussbestattungen.

Bundesländer-Übersicht:
Was ist wo erlaubt?
Baden-Württemberg
Besonderheiten: Klassischer Friedhofszwang. Bestattungen auf Privatgrundstücken sind nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Die Aufbewahrung einer Urne im privaten Wohnraum ist nicht zulässig.
Bayern
Besonderheiten: Sehr strenges BayBestG. Bayern lehnt Lockerungen (wie in Bremen oder RLP) explizit ab. Ascheverstreuung ist nur innerhalb von Friedhöfen zulässig, sofern die Satzung dies erlaubt.
Berlin
Besonderheiten: Aschengemeinschaftsgrabstätten und Wiesenfelder für anonyme Beisetzungen sind verbreitet. Für den Transport zum Krematorium gilt grundsätzlich die Sargpflicht.
Brandenburg
Besonderheiten: Ascheverstreuung nur auf Friedhofs-Streuwiesen möglich. Eine Gartenbestattung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Bremen
Besonderheiten: Seit 2015 gelten vergleichsweise liberale Regelungen. Eine Ascheverstreuung auf privatem Grund ist unter bestimmten behördlichen Auflagen möglich.
Hamburg
Besonderheiten: Klassisches Landesbestattungsrecht mit Fokus auf Friedhöfe und gewidmete Bestattungswälder.
Hessen
Besonderheiten: Klarer Friedhofszwang. Das Verstreuen von Asche ist teilweise innerhalb neuer Begräbniswälder (auf gewidmeten Flächen) zulässig.
Mecklenburg-Vorpommern
Besonderheiten: Fokus auf Erd-, Feuer- und Seebestattung. Eine freie Ascheverstreuung in der Natur ist nicht vorgesehen.
Niedersachsen
Besonderheiten: Strenger Friedhofszwang. Die Asche muss zwingend in einer Urne verbleiben; das Verstreuen ist selbst auf Friedhöfen zumeist untersagt.
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Besonderheiten: Ascheverstreuung auf Friedhofs-Streufeldern ist möglich (§15 Abs. 6 BestG NRW). Angehörige dürfen die Urne unter Beachtung der Bestimmungen selbst zum Beisetzungsort transportieren.
Rheinland-Pfalz
Besonderheiten: Modernstes Recht (ab 2025). Unter engen Voraussetzungen sind Urnen zu Hause, Asche im Garten und Flussbestattungen (Rhein, Mosel, Lahn, Saar) erlaubt.
Saarland
Besonderheiten: Friedhofszwang bleibt die Regel. Lockerungen für Bestattungen auf Privatgrundstücken werden nur im absoluten Einzelfall geprüft.
Sachsen
Besonderheiten: Strenges Recht mit ausnahmsloser Sargpflicht. Keine Ascheverstreuung außerhalb von gewidmeten Flächen. Eine Reform zur Lockerung der Sargpflicht ist in Vorbereitung.
Sachsen-Anhalt
Besonderheiten: Klassischer Rahmen. Ascheverstreuung ist nur möglich, wenn die jeweilige Friedhofssatzung dies explizit vorsieht.
Schleswig-Holstein
Besonderheiten: Friedhofspflicht für Urnen. Die Ascheverstreuung ist auf speziell ausgewiesene Friedhofsareale begrenzt.
Thüringen
Besonderheiten: Diskussionen über Natur- und Privatgrundstücksbestattungen werden geführt, aktuell gilt jedoch weiterhin der strikte Friedhofszwang.
Rechtzeitig vorsorgen
Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für eine Naturbestattung. Auch bei dieser Bestattungsart empfehlen wir, zu Lebzeiten bereits eine Verfügung zu hinterlegen.










